Decktaxe

In der Decksaison 2008 beträgt die Decktaxe
- für die künstliche Besamung mit Frischsperma

600,- €

- bei Verwendung von

Tiefgefriersperma:

Preis auf Anfrage

Besitzern von leistungsgeprüften Stuten gewähren wir im Einzelfall einen individuellen Preisnachlass. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns oder unseren Partnern auf!

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.
Die Geschäftsbedingungen für den Versand von TG-Samen finden Sie unten.

 

Zucht-Zulassung

Betel xx ist anerkannt bei den Zuchtverbänden von Holstein, Hannover, den Trakehnern, Brandenburg, Mecklenburg und Sachsen-Anhalt.
Eine Einzel- bzw. Sonderdeckgenehmigung ist für alle deutschen Zuchtverbände möglich.

Zudem ist Betel xx im Programm Hannoveraner Springpferdezucht aufgenommen.


Zu Fragen einer Einzeldeckgenehmigung für weitere Zuchtverbände, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen gerne bei der Beantragung.

 

Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Tiefgefriersperma

Stuteneigentümer, die unseren Hengst benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Ausnahmen dazu werden gesondert schriftlich vereinbart.

1)    Bei Bestellung wird dem Stuteneigentümer pro Stute Tiefgefriersperma für 3 Rossen zur Verfügung gestellt. Pro Rosse erhält der Stuteneigentümer eine Besamungsportion, die je nach Charge jeweils aus 4-8 Pailletten besteht.

2)    Wir versenden bei der ersten Bestellung zunächst eine bis zwei Besamungsportionen. Ist die Stute nach dem Verbrauch der ersten beiden Besamungsportionen nicht trächtig, so kann vom Stuteneigentümer die dritte zur Verfügung stehende Besamungsportion nachgefordert werden. Werden nicht alle Besamungsportionen für die Stute benötigt, setzt sich der Stuteneigentümer umgehend mit uns in Verbindung. Nichtgebrauchtes Tiefgefriersperma ist vom Stuteneigentümer zurückzusenden.

3)    Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
a.    Vollständige Adresse, sowohl des Stuteneigentümers als auch des Tierarztes oder des Besamers
b.    Versandanschrift
c.    Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer).

4)    Bei Samenbestellungen ist die Decktaxe in voller Höhe und im Voraus zu entrichten.

5)    Im Deckgeld enthalten ist die Mehrwertsteuer.

6)    Für Stuten, die in der laufenden Decksaison nicht aufgenommen haben, und für die bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt, dass die Stute gesund ist, gewähren wir in der darauf folgenden Decksaison 50% Rabatt auf die Decktaxe. Liegt diese Bescheinigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Dieser Anspruch kann nicht weitergegeben werden. Er erlischt, wenn die von unserem Hengste bedeckte Stute verkauft wird. Bei Resorbtion, Fehlgeburten und Krankheit erlischt dieser Anspruch ebenfalls.

7)    Die Kosten für den Samenversand werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Stuteneigentümers.

8)    Das Transportrisiko des Spermas geht ab Abholung bzw. Absendung von der Station auf den Stuteneigentümer über.

9)    Das Sperma ist ausschließlich für die Besamung der Stute bestimmt, für die es bestellt wurde.

10)    Auf Seiten des Stuteneigentümers sind nur Tierärzte, Besamungstechniker oder Eigenbestandsbesamer berechtigt, die Besamung vorzunehmen. Der Hengsthalter haftet nicht für Fehler oder Versäumnisse der Besamungsfachleute.

11)    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hengsthalters, auch bei gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüchen aus dieser Geschäftsbeziehung.